bkk melitta hmr - Hinweisgebersystem
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Compliance →
Compliance bezeichnet die Einhaltung aller gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, vertraglichen Verpflichtungen und unternehmensinternen Regelungen.
Werden Gesetze, Vorschriften oder interne Regelungen nicht eingehalten, handelt es sich um einen Compliance-Verstoß.
Dies können z. B. sein:
Verstoß gegen geltendes Recht
Diebstahl von Vermögenswerten
Bestechung
Interessenkonflikte
Compliance-Verstöße, die die bkk melitta hmr betreffen, können sowohl von internen als auch von externen Personen gemeldet werden.
Erhalten Sie von einem Compliance-Verstoß, der die bkk melitta hmr betrifft Kenntnis, kann dieser hier gemeldet werden.
Unser Compliance-Beauftragter wird den Hinweis aufnehmen und ihm nachgehen.
Fehlverhalten im Gesundheitswesen →
Unter Fehlverhalten im Gesundheitswesen versteht man jede rechts- und zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Zu den typischen Vorfällen zählen beispielsweise:
Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
Abrechnung höherwertiger Leistungen als erbracht
Abrechnung anderer als der erbrachen Leistungen
Sofern Sie von einem Sachverhalt Kenntnis erlangen, den die bkk melitta hmr unmittelbar betrifft, können Sie diesen hier melden.
Wir werden den Sachverhalt aufnehmen und entsprechend nachverfolgen.